Änderung der Freistellungsaufträge prüfen

01. Juli 2014

Zum 1. Januar 2009 wird die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Zum gleichen Zeitpunkt werden Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag zu einem Sparer-Pauschbetrag zusammengeführt, der dann 801 € für Alleinstehende und 1.602 € für zusammenveranlagte Ehegatten beträgt.

Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass die vor dem 1. Januar 2009 erteilten Freistellungsaufträge weiterhin ihre Gültigkeit behalten, wobei eine Beschränkung auf einzelne Konten nicht mehr möglich ist.