Elektronische Steuererklärungen IV

01. Juli 2014

Serie Steuerleitfaden: Abgabe der Steuererklärungen über FinanzOnline

Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, außer es ist mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar. Nur dann dürfen noch amtliche Vordrucke verwendet werden. Außerdem ist die Abgabe der Steuererklärung am Papierformular jenen Steuerpflichtigen gestattet, die die Steuererklärung selbst einreichen, wenn ihr Vorjahresumsatz 100.000 € nicht übersteigt.

Beilagen Beilagen, Belege und Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen sind nicht mehr anlässlich der Erklärungsabgabe zu übermitteln, sondern nur noch über Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen. Bewahren Sie Ihre Belege jedoch sieben Jahre lang auf.

Bitte beachten Sie Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen können ab 2006 gemeinsam mit der Steuererklärung ebenfalls elektronisch über FinanzOnline eingebracht werden. Bilanzierende UnternehmerInnen, die das nicht wünschen, haben diese Beilagen anlässlich der Steuererklärung nach wievor in Papier an das Finanzamt zu senden.