Erbschaftsteuerreform in Deutschland

01. Juli 2014

Die deutsche Bundesregierung hat kürzlich die seit langem diskutierten Entlastungen bei der betrieblichen Erbschaftsteuer beschlossen. Nach dem Gesetzentwurf soll Firmennachfolgern die Erbschaftsteuer über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg schrittweise erlassen werden, wenn sie den Betrieb weiterführen und damit Arbeitsplätze erhalten. Endgültig beschlossen wird das Steuerprivileg voraussichtlich erst bis zum kommenden Frühjahr. Grund ist ein seit drei Jahren ausstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter anderem zur unterschiedlichen Bewertung von Immobilien- und sonstigem Betriebsvermögen. Mögliche Schlussfolgerungen sollen dann noch eingearbeitet werden. Die Erleichterungen sollen trotz der noch offenen Punkte aber rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten. Die Mehrheit der Länderfinanzminister wollte zunächst das Urteil der Verfassungsrichter abwarten. Die Wirtschaft begrüßte den Beschluss. Mit dem Gesetz sollen Firmen im Generationenwechsel von der Erbschaft- und Schenkungsteuer entlastet werden. Dies führt nach jetzigem Stand in den Länderhaushalten zu Steuerausfällen von jährlich 450 Millionen Euro. Die Erbschaftsteuer ist eine reine Ländersteuer. Der Betrag der Minder- oder auch Mehreinnahmen kann sich nach dem Karlsruher Urteil aber ändern, da es Auswirkungen auf die Finanzierung dieser Steuererleichterung haben kann. Konkret soll die Steuer - allerdings nur auf produktives Vermögen wie Maschinen - über zehn Jahren zinslos gestundet und jedes Jahr zu einem Zehntel erlassen werden, wenn der Betrieb "in einem vergleichbaren Umfang" über zehn Jahre fortgeführt wird. Im Kern müssen damit auch die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Die Betriebsfortführung wird nach dem "Gesamtbild der betrieblichen Verhältnisse" beurteilt. Mit einer Freigrenze von 100 000 Euro soll der Übergang kleinerer Unternehmen nicht steuerlich belastet werden. - (dpa)