Personengesellschaften

Zusammenschlüsse von Personen stärken in einer stetig wandelnden Umgebung Unternehmen und erhöhen ihre Chancen, sich in Wirtschaftsmärkten zu bewähren.

Wir unterstützen unsere Mandanten hierbei insbesondere:

  • Konzeption einer zukünftigen Unternehmensstruktur optimiert nach organisatorischen, steuerlichen und rechtlichen Gesichtspunkten
  • Konzeption einer Unternehmensreorganisation
  • Beratung bei der Umwandlung eines Personenunternehmens in eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG)
  • Entwicklung von Strategien für die Unternehmensnachfolge
  • Jahresabschlusserstellung und Jahresabschlussprüfung von Einzel- und Konzernabschlüssen
  • Steuerplanung, laufende Steuerberatung (Erstellung von Steuererklärungen, Verhandlungen mit Finanzbehörden) und Mitwirkung in Steuerverfahren (Rechtsbehelfsverfahren, Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof)
  • Beratung bei Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Beratung bei der Wahrnehmung einzelner Gesellschafterinteressen (z.B. Vertretung in den Organen, Ermittlung von Abfindungsansprüchen etc.)
Unternehmensstruktur, Unternehmensnachfolge, laufende Steuerberatung uvm. Unternehmensstruktur, Unternehmensnachfolge, laufende Steuerberatung uvm.